Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall: generelle Informationen zu den Sachkundenachweisen

Für welche Behandlungen braucht es einen Sachkundenachweis? Welche Sachkundenachweise gibt es?

Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben.

Es gibt dabei sieben verschiedene Sachkundenachweise, die seit April 2022 erworben werden können (Tab. 1). Eine Trägerschaft, bestehend aus sechs betroffenen Verbänden, hat die Ausbildungspläne und die Prüfungsinhalte für die Ausbildung und die Prüfung für diese Sachkundenachweise erarbeitet.

Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Qualifikationen erworben hat und befähigen diese oder diesen dazu, die aufgeführten Behandlungen auszuführen.

Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall:
generelle Informationen zu den Sachkundenachweisen

Aufbau des Sachkundenachweises
Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen: dem Modul Grundlagen, dem Modul Technologien und sieben verschiedenen Modulen zu behandlungsspezifischen Kenntnissen und
Fähigkeiten (BKF), die alle Behandlungen, die einen Sachkundenachweis erfordern, beinhalten.

Es gibt dabei je nach Vor- und Ausbildung zwei Wege, einen Sachkundenachweis zu erlangen:

Weg 1
ist an alle Personen gerichtet, welche keine der Voraussetzungen für Weg 2 erfüllen. Hier muss als erstes Modul Grundlagen absolviert und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Danach kann man das Modul Technologien und nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls das reguläre Modul behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) absolvieren. Mit bestandener Prüfung des regulären Moduls BFK wird der Sachkundenachweis erworben.
Weg 2

richtet sich an Kosmetikerinnen oder Kosmetiker EFZ, FA und HFP, Dermapigmentologen oder Dermapigmentologinnen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen oder Podologen EFZ und HF, sowie an Akupunkteurinnen und Akupunkteure TCM. Diese müssen das Modul Grundlagen nicht unbedingt besuchen und können direkt mit dem Modul Technologien starten. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls muss ein erweitertes Modul BKF absolviert werden, welches aus dem regulären Modul BKF und einem verkürzten Modul Grundlagen zusammengesetzt ist. Mit bestandener Prüfung des erweiterten Moduls BKF wird der Sachkundenachweis erworben.

Die Ausbildungsdauer variiert je nach Ausbildungsweg und dem zu erwerbenden Sachkundenachweis.

Liste der Prüfungsstellen

Die Prüfungsstellen werden in der Verordnung des EDI über die Sachkundenachweise für Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall aufgelistet. Die aktuellste Version dieser Verordnung ist in der systematischen Rechtssammlung des Bundes publiziert.

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